Allgemeine Geschäftsbedingungen der FABIRO s.r.o.
1. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Die FABIRO s.r.o. (nachfolgend als „FABIRO“) ist Anbieter komplexer Dienstleistungen im Bereich Qualitätsmanagement. FABIRO erbringt die Dienstleistungen gemäß der Bestellung des Auftraggebers der betreffenden Dienstleistungen (nachfolgend als „Auftraggeber“), die der Auftraggeber FABIRO auf einem schriftlichen Vordruck (Formular) vorlegt, der ihm zu diesem Zweck von FABIRO ur Verfügung gestellt wird, oder den sich der Auftraggeber von der Webseite von FABIRO herunterlädt. Der Auftraggeber stellt FABIRO die Bestellung in schriftlicher Form (i) an die Adresse des Sitzes von FABIRO, (ii) an die in der Bestellung angegebene Faxnummer von FABIRO, (iii) an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse von FABIRO zu. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und FABIRO entsteht durch die Annahme, resp. Bestätigung der schriftlichen Bestellung des Auftraggebers seitens FABIRO, die erfolgt, indem FABIRO schriftlich die Bestellung des Auftraggebers gemäß Artikel 2 dieser Geschäftsbedingungen bestätigt. Der Auftraggeber drückt seine Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen im Augenblick des Sendens der schriftlichen Bestellung an FABIRO aus. Nach Abschluss des Vertrags gelten diese Geschäftsbedingungen während der Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und FABIRO. Änderungen und Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich in der Bestellung oder in einem gesonderten Vertrag zwischen dem Auftraggeber und FABIRO festgelegt werden. Wenn es zwischen dem Auftraggeber und FABIRO nicht anders vereinbart wurde, haben diese Geschäftsbedingungen von FABIRO Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, d. h. des Auftraggebers. In Angelegenheiten bezüglich der Bestellung darf die in der Bestellung angegebene Kontaktperson für den Auftraggeber handeln.
2. Abschluss des Vertrags, Beendigung des Vertrags
Der Vertrag erlangt durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung seitens FABIRO Gültigkeit, die an (i) die Adresse des Sitzes des Auftraggebers, (ii) an die in der Bestellung angegebene Faxnummer des Auftraggebers, (iii) an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse des Auftraggebers zugestellt wird. Die auf der Bestellung beruhende Vertragsbeziehung endet mit der Realisierung der vereinbarten Dienstleistungen für den Auftraggeber oder durch den Ablauf der in der Bestellung bestimmten Frist. Wenn der Auftraggeber Interesse hat, dass FABIRO die Erbringung der Dienstleistungen vorzeitig beendet oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistungen senkt (entgegen dem Umfang der Dienstleistungen, der ursprünglich in der bestätigten Bestellung vereinbart war), ist der Auftraggeber außer zu einem mündlichen/telefonischen Gespräch mit FABIRO verpflichtet, auch eine schriftliche Mitteilung über eine solche vorzeitige Beendigung der Erbringung der Dienstleistungen an die E-Mail- Adresse von FABIRO -
3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
FABIRO ist verpflichtet, bestellte Dienstleistungen zu dem in der bestätigten Bestellung vereinbarten Termin und gemäß dem Arbeitsplan auszuführen, den FABIRO ausgearbeitet und den der Auftraggeber, bzw. der Abnehmer des Auftraggebers nach Bestätigung der Bestellung, genehmigt hat. Im Fall objektiver Tatsachen, die FABIRO nicht verursachte, oder aus Gründen seitens des Auftraggebers, resp. seines Abnehmers, wegen denen die Dienstleistungen nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden konnten, verlängert sich der Zeitraum für die Lieferung der Dienstleistungen um den Zeitraum der Dauer solcher Hindernisse. FABIRO ist berechtigt, die Erbringung der bestellten Dienstleistungen zu unterbrechen oder völlig einzustellen, wenn vom Auftraggeber kein bestätigter Vertrag zugestellt wurde, sofern ein solcher gesonderter Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen werden soll, oder wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung irgendeiner von FABIRO ausgestellten Rechnung in Verzug ist. In einem solchen Fall ist FABIRO nicht verpflichtet, die bestellten Dienstleistungen zu erbringen, sondern sie ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und ihre Verpflichtung erlischt in diesem Umfang, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, FABIRO den Preis für bereits erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FABIRO bestellte Dienstleistungen ordnungsgemäß und pünktlich zu bezahlen. Über die erbrachten Dienstleistungen fertigt FABIRO einen Arbeitsbericht aus, der eine genaue zeitliche Auflistung der durch die einzelnen Mitarbeiter von FABIRO erbrachten Dienstleistungen enthält. Der Arbeitsbericht dient als Unterlage zur Fakturierung.
4. Zahlungsbedingungen, Ansprüche
Der Auftraggeber verpflichtet sich, FABIRO für die erbrachten Dienstleistungen die Vergütung zu bezahlen, die in der Bestellung vereinbart wurde. Zur Vergütung wird der entsprechende MwSt.-Satz hinzugerechnet. Zeiten, die für logistische Verschiebung von Materialien und Verwaltung erforderlich sind, werden bei der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten durch die Mitarbeiter angerechnet. Jegliche Kosten in Verbindung mit Verzug und Standzeiten, die durch Ausschalten von Maschinen und Anlagen, durch verspätete Lieferung von Material oder durch andere Verspätungen verursacht wurden, die nicht durch die Gesellschaft FABIRO verursacht wurden, muss der Auftraggeber FABIRO ersetzen. FABIRO ist verpflichtet, den Auftraggeber über solche Hindernisse und deren Dauer zu informieren. FABIRO stellt dem Auftraggeber die Rechnung für erbrachte Dienstleistungen nach deren Übergabe an den Auftraggeber aus. Bei einer Erbringung von Dienstleistungen, die länger als 14 Tage andauert, hat FABIRO das Recht, eine Teilrechnung auszustellen, dies für jeweils 7 Tage der Erbringung der Dienstleistungen für den Auftraggeber. Die Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab ihrer Ausstellung fällig. Einwände bezüglich des Inhalts der Rechnung werden nach Ablauf der Fälligkeitsfrist abgewiesen und die Rechnung gilt in diesem Fall als vom Auftraggeber anerkannt. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers mit der Bezahlung einer Rechnung, hat FABIRO Anspruch auf die Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % der fakturierten Summe für jeden auch begonnenen Tag des Verzugs, sowie auf die Bezahlung eines Pauschalersatzes der Kosten in Verbindung mit der Geltendmachung der Forderung in Höhe von 40 Euro, dies einmalig ohne Berücksichtigung der Dauer des Verzugs.
5. Mängel- und Schadenshaftung
FABIRO haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen. Ansprüche aus Mängeln der erbrachten Dienstleistungen oder aus verursachtem Schaden muss der Auftraggeber FABIRO umgehend nach deren Feststellung mitteilen. Die Art der Erledigung der Reklamation bestimmt FABIRO, wobei FABIRO, sofern dies möglich ist, die Nachbesserung der gewährten Dienstleistung einer anderen Art der Erledigung der Reklamation vorzieht. FABIRO haftet nur für Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch FABIRO entstanden. FABIRO haftet für Schaden nur bis zur Höhe des Preises der erbrachten Dienstleistung, in deren Zusammenhang dem Auftraggeber dieser Schaden entstand. FABIRO haftet nicht für Schäden, wenn diese infolge höherer Gewalt entstanden. Der genaue Prozess der Geltendmachung von Ansprüchen aus Mängeln und aus verursachtem Schaden ist im Dokument Reklamationsordnung geregelt, das auf der Internetseite www.fabiro.eu veröffentlicht ist, und das untrennbarer Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist.
6. Ort der Erbringung der Dienstleistungen, Arbeitsschutz, Umweltschutz
Den Ort der Erbringung der Dienstleistungen bestimmt der Auftraggeber, wobei ein solcher Ort ein Ort auf dem Gebiet der Slowakischen Republik sein wird, sofern die Vertragsparteien es in einem konkreten Fall nicht anders vereinbaren. FABIRO ist verpflichtet, die Vorschriften zum Arbeitsschutz in dem Umfang einzuhalten, der in den am Ort der Erbringung der Dienstleistungen gültigen Vorschriften festgelegt ist. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Ort der Erbringung der Dienstleistungen alle gesetzlichen Anforderungen gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Brandschutz erfüllt. Sofern es nicht anders vereinbart ist, muss der Auftraggeber jegliche Schutzmittel auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FABIRO über spezifische Gefahren zu informieren, die bei bestellten Dienstleistungen auftreten, wie auch über Maßnahmen zur Prävention gegen deren Auftreten. FABIRO stellt die Einhaltung des Umfangs und der Aufteilung der Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsgesetzbuches (Gesetz Nr. 311/2001 Slg. im Wortlaut der letzten Novelle) bezüglich ihrer Beschäftigten sicher, mittels derer sie die Dienstleistungen beim Auftraggeber erbringt. FABIRO belehrt das Personal, mittels dem sie die Dienstleistungen beim Auftraggeber erbringt, über die Regeln der Einhaltung des Umwelt- und des Arbeitsschutzes.
7. Verschwiegenheitsvereinbarung
In der Vertragsbeziehung zwischen FABIRO und dem Auftraggeber besteht die gegenseitige Pflicht zur Wahrung der Verschwiegenheit über Tatsachen mit Geschäfts-, Produktions- und Technikcharakter, von denen die Vertragsparteien im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfahren, insbesondere über Absatz, Produktionsprozesse, Kundenlisten, Firmensoftware, Formulare und Meldungen, Kundenformulare und Standards der Firmen, und zwar sowohl während der Dauer als auch nach der Beendigung der Vertragsbeziehung. Diese Informationen und Tatsachen betrachten die Vertragsparteien als Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 17 ff. des Handelsgesetzbuches (Gesetz Nr. 513/1991 Slg. im Wortlaut der letzten Novelle), das gemäß § 20 des Handelsgesetzbuches Schutz gegen Verstöße genießt.
8. Wahl der Rechtskraft eines Schiedsgerichtes und des entscheidenden Rechts
Die gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und FABIRO, die in diesen Geschäftsbedingungen oder in einem gesonderten schriftlichen Vertrag nicht ausdrücklich geregelt sind, unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik, insbesondere den entsprechenden Bestimmungen des Ges. Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch. Für die Verhandlung jeglicher Streitigkeiten, die aus den Rechtsbeziehungen entstehen, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit ihnen ergeben, werden Gerichte der Slowakischen Republik zuständig sein. FABIRO ist berechtigt, auf das Recht zu verzichten, dass die Rechtsbeziehung zwischen FABIRO.
und dem Auftraggeber dem Recht der Slowakischen Republik unterliegt, wie auch auf das Recht, dass ein Streitfall von einem Gericht der Slowakischen Republik verhandelt wird. In einem solchen Fall wird der Streit vom zuständigen Gericht des Auftraggebers verhandelt und bezüglich der Rechtsbeziehungen zwischen FABIRO und dem Auftraggeber wird das Heimatrecht des Auftraggebers angewendet. Wenn einige der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sind oder werden, ist die Gültigkeit der anderen Bestimmungen der betreffenden Vertragsbeziehung davon nicht betroffen, einschließlich der Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, wobei die Vertragsparteien angemessene Anstrengungen aufwenden, um eine solche ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die der Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten in dem Wortlaut, in dem sie auf der Internetseite www.fabiro.eu am Tag der Absendung der Bestellung durch den Auftraggeber veröffentlicht wurden, sofern die Vertragsparteien es nicht anders vereinbarten.
FABIRO s.r.o. Smolenice 31.1.2014